Statuten
STATUTEN DES DARTCLUB UETENDORF
Art.1 Name und Sitz
Die Dartspieler der Region Uetendorf vereinigen sich, unter obigem Titel zu einem Club. Der Sitz befindet sich am jeweiligen Ort des Clublokals.
Art.2 Zweck
Der Club bezweckt geregelten Trainingsbetrieb und Förderung des Dartspiels.
Art.3 Mitgliedschaft
Mitglieder werden anlässlich der Hauptversammlung endgültig aufgenommen.
Art.3.1 Versicherung
Die Unfallversicherung ist Sache der Mitglieder.
Art.3.2 Aktivmitglieder
Aktivmitglieder haben Anrecht auf eine Lizenz. Sie sind verpflichtet, regelmässig an den wöchentlichen Trainings teilzunehmen.
Art.3.3 Passivmitglieder
Passivmitglieder sind berechtigt, an den wöchentlichen Trainings teilzunehmen. An den Hauptversammlungen haben sie kein Stimmberechtigt. Von den Meisterschaftsspielen sind sie ausgeschlossen, ausser die interne Clubmeisterschaft.
Art.3.4 Junioren/innen
Eine Juniormitgliedschaft ist ab dem alter von 10- 16 Jahren möglich.
Das Training findet unabhängig vom Erwachsene Training statt.
Ausnahmen: Während den Schulferien, (falls nicht alle Junioren anwesend sind) oder wenn weniger als 4 Junioren/innen dem Club angehören, kann das Training zusammen mit den Erwachsenen geführt werden.
Art.3.5 Gönner
Gönnerbeiträge über Fr. 20.- berechtigen zur Teilnahme aller Clubveranstaltungen (ausgenommen regelmässiges Training und Stimmrecht).
Art.3.6 Ehrenmitglieder
Nach 25-jähriger Mitgliedschaft kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden, jedoch erfolgt keine Befreiung vom Jahresbeitrag. Es erhält jedes Ehrenmitglied ein IGT Gutschein der Stadt Thun im Wert von Fr. 80.—
Art.3.7 Austritte
Der Austritt aus dem Club erfolgt durch schriftliche Erklärung an den/der Präsidenten/in mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung.
Art.3.8 Demissionen
Demissionen der Vorstandmitglieder 60 Tage vor der Hauptversammlung.
Art.3.9 Ausschluss
Mitglieder, die dem Clubbetrieb zuwiderhandeln oder sich unwürdig verhalten, können vom Vorstand aus dem Club ausgeschlossen werden. Wer den Mitgliederbeitrag nicht bis 31.12.XX bezahlt hat, wird an der Hauptversammlung aus dem Club ausgeschlossen.
Art.3.10 Versicherung
Jedes Mitglied ist für seine eigene Versicherung verantwortlich.
Art.4 Organe
Die Organe des Clubs sind:
- Mitglieder-Hauptversammlung
- der Vorstand
- 1. Rechnungsrevisor/in
- 2. Rechnungsrevisor/in
- der Reserve-Rechnungsrevisor/in
Art.5 Hauptversammlung
Die Mitglieder-Hauptversammlung ist zuständig für die Wahl des Präsidenten/in und der übrigen Vorstandsmitglieder/innen, sowie der Rechnungsrevisoren/innen
- die Festsetzung der Jahresbeiträge und die Genehmigung der Jahresrechnung
- die Beschlussfassung über wichtige Angelegenheiten, die eine Abstimmung erfordern
- die Ernennung von Ehrenmitgliedern
- die Revision der Statuten
- die Verwendung des Reinvermögens bei einer Clubauflösung
- den Ausschluss von Clubmitgliedern
Die ordentliche Hauptversammlung findet Anfangs Jahr statt, zusätzliche ausserordentliche Hauptversammlungen werden auf Verlangen von 1/5 der Aktivmitglieder durchgeführt oder können vom Vorstand einberufen werden.
Die Einladung zur Hauptversammlung hat schriftlich unter Angaben der Traktanden zu erfolgen.
Es wird ein Protokoll geführt. Weitere Einzelheiten über die Durchführung der Hautversammlung bestimmt eine Geschäftsordnung, die der Vorstand erlässt.
Unentschuldigtes Fernbleiben der Hauptversammlung sowie Ausserordentliche Versammlungen werden mit Fr. 50.- gebüsst
Art.5.1 Abstimmungen
Beschlüsse und Wahlen an Hauptversammlungen und Vorstandsitzungen erfolgen in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, sofern nicht geheime Abstimmung beschlossen wird.
Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Vorsitzende (Präsident/in oder Vize-Präsident/in) durch Stichentscheid, bei Wahlen das absolute Mehr.
Der Club wird nach aussen vertreten durch Kollektivunterschrift des/der Präsident/in, evtl. Vizepräsidenten/in des/der Sekretärs/in oder des/der Kassiers/in.
Art.5.2 Pandemie
Bei einer Pandemie kann die Hauptversammlung schriftlich erfolgen.
Art.6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem/der Präsident/in, dem/der Vize-Präsident/in, dem/der Sekretär/in, dem/der Kassier/in und dem/der Beisitzer/in.
Art.6.1 Amtszeit
Die Amtszeit beginnt jeweils nach der Hauptversammlung.
Nach einer Amtsdauer von zwei Jahren, können die Vorstandsmitglieder Wieder oder Neu gewählt werden.
Art.6.2 geschäftsleitender Ausschuss
Der Ausschuss besteht aus dem/der Präsidenten/in, Vizepräsident/in, Sekretär/in und dem/der Kassier/in.
Art6.3 Funktionsbeschrieb
Jedes Vorstandsmitglied erhält eine Funktionsbeschreibung.
Art.7 Vorstands-Aufgaben:
Der Vorstand ist zuständig für:
- die Einberufung der Hauptversammlung
- die Ausführung der Beschlüsse der Hauptversammlung
- die Besorgung der laufenden Geschäfte
- die Wahrung der Clubinteressen
- Anlässe sowie Grossanlässe, fungiert bei solchen, wenn nötig als OK
- Der Vorstand versammelt sich so oft es die Geschäfte erfordern.
Für einmalige Ausgaben hat der Vorstand eine Kompetenz bis Fr. 500.- pro Jahr, ausser bei unaufschiebbaren Reparaturen (z.B. Toiletten, Wasserschaden etc.)
Art.7.2 Aufgaben der Vorstandsmitglieder/innen
Der/Die Präsident/in leitet die Verhandlungen der Hauptversammlung und des Vorstandes. Er/Sie ist verantwortlich für den Vollzug der Beschlüsse.
Im Verhinderungsfall wird er/sie durch den/die Vize-Präsidenten/in vertreten.
-Der/die Sekretär/in führt das Protokoll und besorgt alle Korrespondenzen.
-Der/Die Kassier/in besorgt das Rechnungswesen und führt die Clubrechnung, die jährlich abzuschliessen ist. Er/ Sie führt Buch über folgendes:
-Mitgliederbeiträge -Durchgeführte Anlässe
-Versicherungen -Miete
-Büromaterial -Raumunterhalt
-Spesen -Sonstiges
Der/Die Beisitzer/in kann mit besonderen Aufgaben beauftragt werden.
Art.8. Team-Captains
Die Teamcaptains sind zuständig für die Lizenzen, sowie die geregelte Durchführung der Liga-Spiele (siehe CSS-Reglement)
Art.9. Junioren/innen-Trainer
Der/Die Juniorentrainer/in ist zuständig für einen geordneten Trainingsablauf, sowie das Organisieren von Anmeldungen und Transporten zu den jeweiligen Turnieren.
Art.9.1 Junioren/innen-Training
Das Training findet unabhängig vom Erwachsenen Training statt.
Ausnahmen:Während den Schulferien, (falls nicht alle Junioren/innen anwesend sind) oder wenn weniger als 4 Junioren/innen dem Club angehören kann das Training zusammen mit den Erwachsenen geführt werden
Art.9.2 Junioren im Erwachsenen- Meisterschaftsteam
Wenn ein/e Junior/in in einem Erwachsenen Meisterschaftsteam mitspielt muss er/sie das Junioren/innen Training sowie das Erwachsenen Training besuchen.
Art.10 Rechnungs-Revisoren
Die Rechnungsrevisoren bestehen aus: Dem/Der 1. Dem/Der 2. Revisor/in und einem/ einer Reserve-Revisor/in.
Die Rechnungsrevisoren/innen prüfen das gesamte Rechnungswesen des Clubs.
Falls ein/e oder mehrere Revisoren/innen ausfallen tritt der/die Reserve-Revisor/in, nötigenfalls der/die Präsident/in, der/die Vizepräsident/in oder eine neutrale Person (mind. Alter 18 Jahre) an die Stelle der/die Revisoren/in oder ein Treuhandbüro übernimmt die Rechnungsprüfung. (Kein/e Verwandte(r)der (s) Kassier/in.
Nach einer Amtsdauer von zwei Jahren werden der/die Revisor/innen und der/die Reserve-Revisor/in einzeln neu gewählt
Art 11. Finanzielles
Zur Deckung der Ausgaben wir ein Jahresbeitrag gemäss nachstehender Aufstellung erhoben:
Art.11.1 Aktiv
Jeweilige Änderungen werden an der Hauptversammlung festgelegt.
Der Betrag ist immer bis zum 31.12.XX für das folgende Jahr vorauszubezahlen, bei nicht Bezahlung bis zum 31.12.XX werden Aktivmitglieder nicht für die kommende Liga angemeldet. Bei nicht Bezahlung trifft laut Artikel.3.9 der Ausschluss in Kraft.
Art.11.2.Neueintritt
Neue Aktivmitglieder haben zusätzlich zum jeweiligen Jahresbeitrag eine einmalige Eintrittsgebühr von Fr. 50. —zu entrichten.
Art. 11.3. Junioren
Die einmalige Eintrittsgebühr beträgt Fr. 20.--.
Art. 11.4 Passiv
Sie entrichten einen Jahresbeitrag von Fr. 50.--. Die einmalige Eintrittsgebühr entfällt.
Art. 11.5 Übertritte
Wechsel von Passiv- auf Aktivmitglied hat zur Folge das Fr.50.--Eintrittsgebühr erhoben wird. (siehe Art.11.2)
Art. 11.6 Wiedereintritt
Erneuter Eintritt eines ehemaligen Aktivmitgliedes, die einmalige Eintrittsgebühr entfällt.
Art.12 Korrespondenz
Allgemeine Korrespondenz erfolgt per Post. Rechnungen könne auf Wunsch per E-Mail empfangen werden.
Art.12.1 Rechnungsversand
Die Mitgliederbeitrags Rechnungen, für das kommende Jahr müssen bis 31.08.XX Versendet sein mit Fälligkeitsdatum bis am 30.11 XX.
Art. 12.2 Einladungen Ordentliche Hauptversammlung
Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung muss bis spätestens 30.11.XX versendet werden.
Art. 12. 3 Einladung zur Ausserordentlichen Hauptversammlung
Einladung zur Ausserordentlichen Hauptversammlung muss bis mind. 60 Tage vor Ausserordentlichen Hauptversammlung versendet werden.
Art.12.4 Übrige Einladungen betreffend Anlässe
Versand erfolgt mind. 60 Tage vor dem jeweiligen Anlass.
Art. 13 Anteilscheine
Die ausgestellten Anteilscheine werden vom Dartclub, gemäss separatem Formular, nach Wunsch des Besitzers verwaltet.
Art. 14 Raumreinigung
Jedes Aktivmitglied ist verpflichtet, einmal pro Jahr sich an der Gründlichen Raumreinigung zu beteiligen, (siehe Putzplan im Lokal)
Bei nicht einhalten wird eine Busse von Fr. 50.- erhoben.
Art.14.1 Ausnahmen
In Verhinderungsfall kann ein Ersatz organisiert werden. Die betroffene Person ist selbst dafür verantwortlich.!
Ausnahmen sind:
-Krankheit
-Arbeit
-Familiäre Angelegenheiten
Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand.
Art.15 Raum Vermietung
Der Dartraum kann von jeder Person für einen Anlass, ausserhalb unserer Tätigkeiten, gemietet werden.
Art. 15.1 Vertrag
Der Ausgearbeiteter Vertrag muss vollständig ausgefüllt sein und rechtzeitig abgeben werden. Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Veranstalter den Raum sauber und mangelfrei zu hinterlassen.
Art 15.2 Übergabeprotokoll
Übergabeprotokoll wird bei der Abgabe sowie bei der Übernahme ausgefüllt und von beide Parteien unterschrieben.
Art.16 Auflösung
Für die Auflösung des Verbandes gelten die Bestimmungen der Art. 76 ff ZGB. Allfälliges Clubvermögen wird zu gleichen Teilen den Jugendorganisationen der Gemeinde Uetendorf überwiesen.
Art.17 Der Gerichtsstand ist Thun
Die vorliegenden Statuten ersetzen diejenigen vom 08.04.2019 sowie alle bisher getroffenen Clubbeschlüsse, welche damit in Wiederspruch stehen.
Uetendorf, 28.10.23.
NAME DES DARTCLUBS UETENDORF
Der/die Präsident/in: Simon Anderegg der/die Vizepräsident/in: Dominik Siegenthaler
die/der Sekretär/in: Sabrina Hänni der/die Kassier/in: Daniela Hänni
der/die Beisitzer/in: Hermann Hänni