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Los!

Statuten

STATUTEN DES DARTCLUB UETENDORF

 

 

 

 

Art.1 Name und Sitz

Die Dartspieler der Region Uetendorf vereinigen sich, unter obigem Titel zu einem Club. Der Sitz befindet sich am jeweiligen Ort des Clublokals.

 

Art.2 Zweck

Der Club bezweckt geregelten Trainingsbetrieb und Förderung des Dartspiels.

 

Art.3 Mitgliedschaft 

Mitglieder werden anlässlich der Hauptversammlung endgültig aufgenommen.

 

Art.3.1 Versicherung

Die Unfallversicherung ist Sache der Mitglieder. 

 

Art.3.2 Aktivmitglieder

Aktivmitglieder haben Anrecht auf eine Lizenz. Sie sind verpflichtet, regelmässig an den wöchentlichen Trainings teilzunehmen.

 

Art.3.3 Passivmitglieder

Passivmitglieder sind berechtigt, an den wöchentlichen Trainings teilzunehmen. An den Hauptversammlungen haben sie kein Stimmberechtigt. Von den Meisterschaftsspielen sind sie ausgeschlossen, ausser die interne Clubmeisterschaft.

 

Art.3.4 Junioren/innen

Eine Juniormitgliedschaft ist ab dem alter von 10- 16 Jahren möglich.

Das Training findet unabhängig vom Erwachsene Training statt.

Ausnahmen: Während den Schulferien, (falls nicht alle Junioren anwesend sind) oder wenn weniger als 4 Junioren/innen dem Club angehören, kann das Training zusammen mit den Erwachsenen geführt werden.

 

Art.3.5 Gönner

Gönnerbeiträge über Fr. 20.- berechtigen zur Teilnahme aller Clubveranstaltungen (ausgenommen regelmässiges Training und Stimmrecht).  

 

Art.3.6 Ehrenmitglieder

Nach 25-jähriger Mitgliedschaft kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden, jedoch erfolgt keine Befreiung vom Jahresbeitrag. Es erhält jedes Ehrenmitglied ein IGT Gutschein der Stadt Thun im Wert von Fr. 80.—

 

Art.3.7 Austritte

Der Austritt aus dem Club erfolgt durch schriftliche Erklärung an den/der Präsidenten/in mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung.

Art.3.8 Demissionen

Demissionen der Vorstandmitglieder 60 Tage vor der Hauptversammlung.

Art.3.9 Ausschluss

Mitglieder, die dem Clubbetrieb zuwiderhandeln oder sich unwürdig verhalten, können vom Vorstand aus dem Club ausgeschlossen werden. Wer den Mitgliederbeitrag nicht bis 31.12.XX bezahlt hat, wird an der Hauptversammlung aus dem Club ausgeschlossen.

 

Art.3.10 Versicherung

Jedes Mitglied ist für seine eigene Versicherung verantwortlich.

 

Art.4 Organe

Die Organe des Clubs sind:

- Mitglieder-Hauptversammlung

- der Vorstand

- 1. Rechnungsrevisor/in 

- 2. Rechnungsrevisor/in

- der Reserve-Rechnungsrevisor/in

 

Art.5 Hauptversammlung

Die Mitglieder-Hauptversammlung ist zuständig für die Wahl des Präsidenten/in und der übrigen Vorstandsmitglieder/innen, sowie der Rechnungsrevisoren/innen

 

- die Festsetzung der Jahresbeiträge und die Genehmigung der Jahresrechnung

- die Beschlussfassung über wichtige Angelegenheiten, die eine Abstimmung erfordern

- die Ernennung von Ehrenmitgliedern

- die Revision der Statuten 

- die Verwendung des Reinvermögens bei einer Clubauflösung 

- den Ausschluss von Clubmitgliedern

 

Die ordentliche Hauptversammlung findet Anfangs Jahr statt, zusätzliche ausserordentliche Hauptversammlungen werden auf Verlangen von 1/5 der Aktivmitglieder durchgeführt oder können vom Vorstand einberufen werden.

Die Einladung zur Hauptversammlung hat schriftlich unter Angaben der Traktanden zu erfolgen.

Es wird ein Protokoll geführt. Weitere Einzelheiten über die Durchführung der Hautversammlung bestimmt eine Geschäftsordnung, die der Vorstand erlässt.

 

Unentschuldigtes Fernbleiben der Hauptversammlung sowie Ausserordentliche Versammlungen werden mit Fr. 50.- gebüsst

 

Art.5.1 Abstimmungen

Beschlüsse und Wahlen an Hauptversammlungen und Vorstandsitzungen erfolgen in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, sofern nicht geheime Abstimmung beschlossen wird.

 

Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Vorsitzende (Präsident/in oder Vize-Präsident/in) durch Stichentscheid, bei Wahlen das absolute Mehr.

 

Der Club wird nach aussen vertreten durch Kollektivunterschrift des/der Präsident/in, evtl.   Vizepräsidenten/in des/der Sekretärs/in oder des/der Kassiers/in.

 

 

Art.5.2 Pandemie

Bei einer Pandemie kann die Hauptversammlung schriftlich erfolgen.

 

Art.6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem/der Präsident/in, dem/der Vize-Präsident/in, dem/der Sekretär/in, dem/der Kassier/in und dem/der Beisitzer/in.

Art.6.1 Amtszeit

Die Amtszeit beginnt jeweils nach der Hauptversammlung.

Nach einer Amtsdauer von zwei Jahren, können die Vorstandsmitglieder Wieder oder Neu gewählt werden.

 

Art.6.2 geschäftsleitender Ausschuss

Der Ausschuss besteht aus dem/der Präsidenten/in, Vizepräsident/in, Sekretär/in und dem/der Kassier/in.

 

Art6.3 Funktionsbeschrieb

Jedes Vorstandsmitglied erhält eine Funktionsbeschreibung.

 

Art.7 Vorstands-Aufgaben:

Der Vorstand ist zuständig für:

- die Einberufung der Hauptversammlung

- die Ausführung der Beschlüsse der Hauptversammlung

- die Besorgung der laufenden Geschäfte

- die Wahrung der Clubinteressen

- Anlässe sowie Grossanlässe, fungiert bei solchen, wenn nötig als OK

- Der Vorstand versammelt sich so oft es die Geschäfte erfordern.

 

Für einmalige Ausgaben hat der Vorstand eine Kompetenz bis Fr. 500.- pro Jahr, ausser bei unaufschiebbaren Reparaturen (z.B. Toiletten, Wasserschaden etc.)

 

Art.7.2 Aufgaben der Vorstandsmitglieder/innen  

Der/Die Präsident/in leitet die Verhandlungen der Hauptversammlung und des Vorstandes. Er/Sie ist verantwortlich für den Vollzug der Beschlüsse.

Im Verhinderungsfall wird er/sie durch den/die Vize-Präsidenten/in vertreten.

 

-Der/die Sekretär/in führt das Protokoll und besorgt alle Korrespondenzen.

-Der/Die Kassier/in besorgt das Rechnungswesen und führt die Clubrechnung, die jährlich abzuschliessen ist. Er/ Sie führt Buch über folgendes:

-Mitgliederbeiträge                                                                           -Durchgeführte Anlässe

-Versicherungen                                                                                -Miete

-Büromaterial                                                                                    -Raumunterhalt 

-Spesen                                                                                              -Sonstiges

 

Der/Die Beisitzer/in kann mit besonderen Aufgaben beauftragt werden.

 

 Art.8. Team-Captains

Die Teamcaptains sind zuständig für die Lizenzen, sowie die geregelte Durchführung der Liga-Spiele (siehe CSS-Reglement) 

 

Art.9. Junioren/innen-Trainer 

Der/Die Juniorentrainer/in ist zuständig für einen geordneten Trainingsablauf, sowie das Organisieren von Anmeldungen und Transporten zu den jeweiligen Turnieren.

 

Art.9.1 Junioren/innen-Training 

Das Training findet unabhängig vom Erwachsenen Training statt.

Ausnahmen:Während den Schulferien, (falls nicht alle Junioren/innen anwesend sind) oder wenn weniger als 4 Junioren/innen dem Club angehören kann das Training zusammen mit den Erwachsenen geführt werden

 

Art.9.2 Junioren im Erwachsenen- Meisterschaftsteam 

Wenn ein/e Junior/in in einem Erwachsenen Meisterschaftsteam mitspielt muss er/sie das Junioren/innen Training sowie das Erwachsenen Training besuchen. 

 

Art.10 Rechnungs-Revisoren 

Die Rechnungsrevisoren bestehen aus: Dem/Der 1. Dem/Der 2. Revisor/in und einem/ einer Reserve-Revisor/in.

Die Rechnungsrevisoren/innen prüfen das gesamte Rechnungswesen des Clubs.

Falls ein/e oder mehrere Revisoren/innen ausfallen tritt der/die Reserve-Revisor/in, nötigenfalls der/die Präsident/in, der/die Vizepräsident/in oder eine neutrale Person (mind. Alter 18 Jahre) an die Stelle der/die Revisoren/in oder ein Treuhandbüro übernimmt die Rechnungsprüfung. (Kein/e Verwandte(r)der (s) Kassier/in.

 

Nach einer Amtsdauer von zwei Jahren werden der/die Revisor/innen und der/die Reserve-Revisor/in einzeln neu gewählt

 

Art 11. Finanzielles 

Zur Deckung der Ausgaben wir ein Jahresbeitrag gemäss nachstehender Aufstellung erhoben: 

 

Art.11.1 Aktiv

Jeweilige Änderungen werden an der Hauptversammlung festgelegt.

Der Betrag ist immer bis zum 31.12.XX für das folgende Jahr vorauszubezahlen, bei nicht Bezahlung bis zum 31.12.XX werden Aktivmitglieder nicht für die kommende Liga angemeldet. Bei nicht Bezahlung trifft laut Artikel.3.9 der Ausschluss in Kraft.

 

Art.11.2.Neueintritt

Neue Aktivmitglieder haben zusätzlich zum jeweiligen Jahresbeitrag eine einmalige Eintrittsgebühr von Fr. 50. —zu entrichten. 

 

Art. 11.3. Junioren

Die einmalige Eintrittsgebühr beträgt Fr. 20.--.

 

Art. 11.4 Passiv 

Sie entrichten einen Jahresbeitrag von Fr. 50.--. Die einmalige Eintrittsgebühr entfällt.

 

Art. 11.5 Übertritte 

Wechsel von Passiv- auf Aktivmitglied hat zur Folge das Fr.50.--Eintrittsgebühr erhoben wird. (siehe Art.11.2)

 

Art. 11.6 Wiedereintritt 

Erneuter Eintritt eines ehemaligen Aktivmitgliedes, die einmalige Eintrittsgebühr entfällt. 

 

Art.12 Korrespondenz

Allgemeine Korrespondenz erfolgt per Post. Rechnungen könne auf Wunsch per E-Mail empfangen werden.

 

Art.12.1 Rechnungsversand

Die Mitgliederbeitrags Rechnungen, für das kommende Jahr müssen bis 31.08.XX Versendet sein mit Fälligkeitsdatum bis am 30.11 XX.

 

Art. 12.2 Einladungen Ordentliche Hauptversammlung

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung muss bis spätestens 30.11.XX versendet werden.

 

 Art. 12. 3 Einladung zur Ausserordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur Ausserordentlichen Hauptversammlung muss bis mind. 60 Tage vor Ausserordentlichen Hauptversammlung versendet werden.

 

Art.12.4 Übrige Einladungen betreffend Anlässe

Versand erfolgt mind. 60 Tage vor dem jeweiligen Anlass.

 

Art. 13 Anteilscheine

Die ausgestellten Anteilscheine werden vom Dartclub, gemäss separatem Formular, nach Wunsch des Besitzers verwaltet.

 

Art. 14 Raumreinigung

Jedes Aktivmitglied ist verpflichtet, einmal pro Jahr sich an der Gründlichen Raumreinigung zu beteiligen, (siehe Putzplan im Lokal)

Bei nicht einhalten wird eine Busse von Fr. 50.- erhoben.

 

Art.14.1 Ausnahmen

In Verhinderungsfall kann ein Ersatz organisiert werden. Die betroffene Person ist selbst dafür verantwortlich.!

 

Ausnahmen sind:

-Krankheit

-Arbeit

-Familiäre Angelegenheiten

 

Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand.

 

Art.15 Raum Vermietung

Der Dartraum kann von jeder Person für einen Anlass, ausserhalb unserer Tätigkeiten, gemietet werden.

 

Art. 15.1 Vertrag

Der Ausgearbeiteter Vertrag muss vollständig ausgefüllt sein und rechtzeitig abgeben werden. Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Veranstalter den Raum sauber und mangelfrei zu hinterlassen.

 

 

Art 15.2 Übergabeprotokoll

Übergabeprotokoll wird bei der Abgabe sowie bei der Übernahme ausgefüllt und von beide Parteien unterschrieben.

 

Art.16 Auflösung

Für die Auflösung des Verbandes gelten die Bestimmungen der Art. 76 ff ZGB.  Allfälliges Clubvermögen wird zu gleichen Teilen den Jugendorganisationen der Gemeinde Uetendorf überwiesen.

 

Art.17 Der Gerichtsstand ist Thun

Die vorliegenden Statuten ersetzen diejenigen vom 08.04.2019 sowie alle bisher getroffenen Clubbeschlüsse, welche damit in Wiederspruch stehen. 

Uetendorf, 28.10.23.

 

NAME DES DARTCLUBS UETENDORF 

 

 

 

Der/die Präsident/in: Simon Anderegg         der/die Vizepräsident/in: Dominik Siegenthaler

 

 

die/der Sekretär/in: Sabrina Hänni                der/die Kassier/in: Daniela Hänni

 

 

 

der/die Beisitzer/in: Hermann Hänni